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"Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung wurde in Anlehnung
an die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung des Rahmenwerks der European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) auf konsolidierter Basis für die
GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Da
die CSRD im Jahr 2024 nicht, wie von der EU gefordert, vollständig in deutsches Recht umgesetzt wurde, sind für das
Berichtsjahr 2024 weiterhin die Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere die §§ 289b bis 289e HGB, für
die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung bindend." (p. 72)
"Über die Anforderungen der ESRS hinaus umfasst die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung Informationen auf der
Grundlage anderer Rechtsvorschriften und allgemein anerkannter Standards und Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Beispiel ist hier der Greenhouse Gas
Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard
(GHG Protocol) genannt, der die Grundlage der Treibhausgasbilanzierung von Gelsenwasser darstellt. Diese werden direkt
an relevanter Stelle benannt, sofern sie als wesentlich gewertet
werden. " (p. 74)